WICK IMMOBILIEN
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Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles DIENSTLEISTUNGSANGEBOT. Auf Wunsch senden wir Ihnen vorab unsere Auftragsformulare (eine Seite: übersichtlich, fair und verständlich) oder/und Referenzadressen, damit Sie sehen, wie wir arbeiten.

 

Für den Verkauf von Immobilien vereinbaren wir im Regelfall eine Provision, die nur im Erfolgsfall bei notarieller Beurkundung zu zahlen ist. Die Höhe liegt zwischen 1,19 % bis 3,57 % inkl. MWSt, je nach Schwierigkeitsgrad der Aufgabe.

 

Für die Vermietung von Immobilien vereinbaren wir im Regelfall eine Provision, die nur im Erfolgsfall bei Abschluss des Mietvertrages zu zahlen ist. Die Höhe liegt zwischen 1,19 bis 3,57 Monatskaltmieten inkl. MWSt, je nach Schwierigkeitsgrad der Aufgabe. Bei Gewerbeimmobilien kann die Provision im Einzelfall etwas höher liegen.

 

Für die Verwaltung von Immobilien vereinbaren wir ein Honorar, das sich an der Größe des Anwesens und an den Aufgaben orientiert. Wir verwalten einzelne Wohn- oder Gewerbeeinheiten (Sonder-/Teileigentum) sowie WEG- Gemeinschaften und Mietshäuser. Auch Teilleistungen sind möglich (nur kaufmännische oder nur technische Verwaltung).

 

Gerichtsfeste Gutachten für die Bewertung von Wohn- und Gewerbeimmobilien erstellen wir auf Basis der gesetzlichen Verordnungen. Wir sind Diplom-Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten (Deutsche Immobilien Akademie an der Universität Freiburg). Auf Wunsch erhalten Sie Ihr Gutachten von einem gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Gutachter.

 

Das Honorar für die Gutachtenerstellung richtet sich nach dem Wert der Immobilie (ggf. Interpolation) oder wird als Honorar pro Stunde vereinbart (das entscheiden Sie).

 

Für Gutachten in Kompaktform/Gutachterliche Stellungnahmen beträgt das Honorar 75 % der Honorartabelle (Basis sind hierbei Ihre Unterlagen. Die schriftliche Dokumentation des Anwesens erfolgt nur eingeschränkt, die Wertermittlung ist die gleiche wie bei gerichtsfesten Gutachten).

 

Für Miet-/Pachtgutachten berechnet sich der Immobilienwert aus der 10-Jahres-Miete/Pacht.

 

 

Honorartabelle
(Anlehnung an § 34 HOAI 2008 und BVS 2017) EURO netto zzgl. MwSt.
Immobilienwert Kompaktgutachten Normalgutachten
bis 200.000 1.523 2.030
300.000 1.853 2.470
500.000 2.243 2.990
750.000 2.663 3.550
1.000.000 2.940 3.920
2.000.000 4.118 5.490
5.000.000 7.155 9.540
7.500.000 9.398 12.530
10.000.000 11.528 15.370

15.000.000

14.580

19.440

ab 20.000.000

18.252

24.336